Hier finden Sie wichtige Informationen, die für eine Zuweisung relevant sind, sowie die Ergotherapie Verordnung zum Download.
- Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, benötigen wir eine Verordnung mit Diagnose. Verordnung zum Download
- Wir bieten zusätzlich Hausbesuche und Ergotherapie in Institutionen an, dies bitte in der Verordnung ankreuzen.
- Zuweisungen aus der Schweiz müssen vorab mit der jeweiligen Krankenkasse abgeklärt werden.
- Wir führen auch gern ergotherapeutische Abklärungen durch, um den Bedarf der Ergotherapie zu klären. Dies kann in der Verordnung als „Abklärung“ angekreuzt werden. Eine Abklärung bei Kindern beinhaltet ein Erstgespräch mit den Eltern, 2 Einheiten mit dem Kind und abschliessend ein Befundgespräch mit den Eltern. Im Anschluss senden wir einen Abklärungsbericht an den zuweisenden Arzt mit unserer Empfehlung.
- Eine Behandlungsserie beinhaltet 9 Sitzungen. Ist eine Ergotherapie vermutlich länger indiziert, können gleich 3×9 oder 4×9 Sitzungen verordnet werden. Soll die Ergotherapie nach 36 Sitzungen fortgeführt werden, muss seitens der Ergotherapie und vom behandelnden Arzt ein Bericht an die Versicherung gesendet werden, um die Fortsetzung der Therapie zu begründen.
Für weitere Fragen sind wir gerne entweder telefonisch oder über unsere geschützte Hin-Mail erreichbar. Wir bedanken uns schon im Voraus für die gute Zusammenarbeit.